Die Grundpflege ist eine vorübergehende oder dauerhafte pflegerische Versorgung eines Menschen, der alleine seine alltägliche Grundverrichtung nicht ausüben kann.
Dieser Bereich der Pflege unterliegt dem Leistungsspektrum der Pflegeversicherung nach SGB XI. Die entsprechenden Pflegeleistungen nennen sich Pflegesachleistungen.
Die pflegerische Versorgung bieten wir auf Basis der ambulanten Pflege als auch der 24-Stunden-Betreuung an. In beiden Konstellationen erhalten Sie eine fachliche Pflegekraft, die höchsten Qualitätsanforderungen und Kontrollen unseres Pflegeleitungspersonals unterliegen
Die Behandlungspflege umfasst sämtliche Dienste der medizinischen Versorgung, die auf Basis von ärztlichen Verordnungen durchgeführt werden. Dieser Bereich der Pflege ist dem Leistungskatalog der Krankenversicherungen zugeordnet und wird in SGB V geregelt.
Die Behandlungspflege erstreckt sich von der fachgerechten Wundpflege über die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten bis hin zur Sicherungspflege. Leistungen in diesen Bereichen werden ausschließlich durch unsere examinierte Pflegekräfte ausgeführt und analog zu der Grundpflege vom Qualitätsmanagement der Pflegeleitung kontrolliert und dokumentiert.
Wenn Patienten zu Hause von ihren Angehörigen versorgt werden, steht ihnen im Falle einer Vertretung (bspw. durch Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfällen des Angehörigen) die Verhinderungspflege zu. Diese Ersatzpflege kann durch den Pflegepunkt beantragt und für maximal 6 Wochen im Jahr für Sie durchgeführt werden. Die Verhinderungspflege kann an einem konzentrierten Zeitabschnitt in Anspruch genommen werden oder partiell auf mehrere Monate stundenweise ausgedehnt.
Bereits zum zweiten Mal in Folge konnten wir die Bestnote 1,0 bei der jährlichen Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI des Medizinischen Dienstes erreichen.